Am Sonntag ist EU-Wahl! Hier ein paar Infos!

Das Europäische Parlament besteht aus 705 Abgeordneten, die in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt wurden.
Die Abgeordneten setzen sich im Europäischen Parlament nicht nach ihren Nationen zusammen, sondern bilden Gruppen mit gleichen politischen Ansichten („Fraktionen“, das ist ähnlich wie eine Partei). Derzeit gibt es sieben Fraktionen:

  1. EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
  2. S&D: Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
  3. Renew Europe: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa + Renaissance + USR PLUS
  4. ID: Fraktion Identität und Demokratie
  5. Grüne/EFA: Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
  6. EKR: Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
  7. Die Linke: Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament - GUE/NGL

(NI = französisch: non-inscrit. Bedeutet: Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören)


Das Europäische Parlament hat folgende Hauptaufgaben:

  1. Gesetze machen: Das Parlament erstellt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union EU-Gesetze, wie Verordnungen und Richtlinien. Zum Beispiel, wie Lebensmittel sicher hergestellt werden sollen.
  2. Über Geld entscheiden: Es entscheidet, wie viel Geld die EU für verschiedene Dinge ausgeben soll, wie zum Beispiel für Bildung oder Umweltschutz.
  3. Kontrolle der EU-Institutionen: Das Parlament kontrolliert die Arbeit der Europäischen Kommission und passt auf, dass sie ihre Aufgaben richtig macht. Es stimmt auch darüber ab, wer der Chef der Kommission sein soll, und kann ablehnen, wenn es nicht einverstanden ist.
  4. Vertretung der EU-Bürger: Das Parlament vertritt die Interessen der EU-Bürger und fördert die Demokratie auf EU-Ebene. Die Menschen können direkt wählen, wer sie im Europäischen Parlament vertritt – das nächste Mal schon bei der „Europawahl“ vom 06.-09. Juni 2024!

 

Einfluss des EU-Parlaments auf das Österreichische Parlament:
Das Europäische Parlament kann die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten nicht direkt beeinflussen, wenn es um nationale Gesetze geht. Die nationalen Parlamente mache die jeweiligen nationalen Gesetze selbst, so auch das Österreichischen Parlament.

Aber wenn das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zusammen EU-Gesetze machen, wie Verordnungen oder Richtlinien, dann müssen auch die Mitgliedsländer diese Gesetze in ihre eigenen nationalen Gesetze umsetzen.

Das bedeutet, dass das Europäische Parlament zwar nicht direkt, sondern nur indirekt das Österreichische Parlament beeinflusst. Die österreichische Regierung und das Parlament sind dann nämlich dafür verantwortlich sicherzustellen, dass diese Gesetze auch eingehalten werden.
 

Beispiele für EU-Richtlinien und Verordnungen:

  1. Verordnung zu USB-C: Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften angenommen, um USB-C bis Ende 2024 zum einheitlichen Ladestandard für elektronische Kleingeräte zu machen. 
  2. Die Richtlinie zur Form von Obst und Gemüse (wie die "Gerade-Gurken-Verordnung") – wurde 2009 wieder aufgehoben.
  3. Die "Glühbirnen-Verordnung" bezieht sich auf die Richtlinie der EU zur schrittweisen Abschaffung herkömmlicher Glühbirnen zugunsten energieeffizienterer Modelle. 

Auch hier müssen die österreichischen Behörden und das österreichische Parlament sicherstellen, dass die nationalen Gesetze und Vorschriften mit den entsprechenden EU-Vorgaben in Einklang stehen und diese umgesetzt werden.

 

Europäisches Parlament

  • Funktion: Das Europäische Parlament (EP) ist das direkt gewählte politische Gremium der Europäischen Union. Es vertritt die Bürger:innen der EU und hat eine Mitentscheidungsbefugnis in vielen Bereichen der EU-Gesetzgebung.
  • Mitglieder: Das Parlament besteht aus 705 Abgeordneten, die alle fünf Jahre von den Bürger:innenn der EU-Mitgliedstaaten gewählt werden.


Hauptaufgaben:

  • Gesetzgebung: Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union beschließt das EP Gesetze.
  • Haushaltsbefugnisse: Das Parlament und der Rat genehmigen gemeinsam den EU-Haushalt (= was mit dem EU-Geld passiert).
  • Kontrollfunktion: Das EP überwacht die Arbeit der Europäischen Kommission und anderer EU-Institutionen.

 

Europäische Kommission

  • Kommissionspräsidentin: Ursula von der Leyen
  • Funktion: Die Europäische Kommission (EK) ist die Regierung der EU. Sie schlägt neue Gesetze vor, führt EU-Politiken durch und verwaltet den EU-Haushalt.
  • Mitglieder: Die Kommission besteht aus 27 Kommissar:innen, einem aus jedem EU-Mitgliedstaat, einschließlich des:der Kommissionspräsident:in.


Hauptaufgaben:

  • Gesetzesinitiativen: Die Kommission hat das alleinige Recht, Gesetzesvorschläge zu initiieren.
  • Durchsetzung des EU-Rechts: Sie stellt sicher, dass EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten korrekt angewendet werden.
  • Haushaltsverwaltung: Die Kommission verwaltet den EU-Haushalt (=das EU-Geld) und die Programme (= Forschungen und Förderungen für viele Bereiche in der EU).

 

Rat der Europäischen Union

  • Funktion: Der Rat der Europäischen Union (auch Minister:innenrat genannt) ist eine Gruppe von Minister:innen der EU-Mitgliedstaaten. Er macht gemeinsam mit dem Europäischen Parlament EU-Gesetze und überwacht zusammen den EU-Haushalt.
  • Mitglieder: Der Rat besteht aus Minister:innenn der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Die Zusammensetzung des Rates wechselt je nach behandeltem Thema (z. B. Außenminister:innen für Außenpolitik, Finanzminister:innen für Wirtschaft und Finanzen).


Hauptaufgaben:

  • Gesetzgebung: Der Rat macht zusammen mit dem Europäischen Parlament EU-Gesetze.
  • Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
  • Außen- und Sicherheitspolitik: Der Rat bestimmt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, wie vom Europäischen Rat vorgegeben.


Quellen
• Europäisches Parlament: https://www.europarl.europa.eu/portal/de
• Europäische Kommission: https://commission.europa.eu/index_de
• Rat der Europäischen Union: https://www.consilium.europa.eu/de/
• Parlament Österreich: https://www.parlament.gv.at/

06.06.2024 Manfred Schütz