Peer Beratung: Reinfall, Lockangebote & Betrug

Probleme mit Krediten und Ratenzahlungen: Manchmal gibt es Angebote, die gut klingen, aber in Wirklichkeit sind sie nicht so toll, wie sie scheinen.

Lockangebote und versteckte Kosten:
Manchmal werden Kredite oder Ratenzahlungen angeboten, die billig aussehen, aber sie haben versteckte Kosten. Das bedeutet, dass man am Ende viel mehr zahlen muss, als man gedacht hat. Zum Beispiel gibt es oft Gebühren, die nicht direkt erwähnt werden, wie Bearbeitungsgebühren oder hohe Mahngebühren, wenn man zu spät zahlt.

Ein typisches Beispiel dafür sind Angebote mit einem niedrigen effektiven Jahreszins. Doch dahinter können sich hohe Gebühren oder Versicherungskosten verstecken. Diese versteckten Kosten stehen oft im Kleingedruckten im Vertrag, sind in sehr komplizierten, langen Sätzen formuliert und deshalb für die Kund:innen schwer zu verstehen.

Schulden, die immer mehr werden:
Menschen, die auf diese Lockangebote hereinfallen, nehmen Kredite auf oder schließen Ratenzahlungsvereinbarungen ab, ohne die langfristigen finanziellen Konsequenzen zu verstehen.

Die Folge solcher Kreditvereinbarungen ist oft eine Spirale aus Schulden, die immer mehr werden. Das liegt daran, dass die versteckten Kosten und die hohen Zinsen es schwer machen, die Schulden zurückzuzahlen. Man gerät in eine Art Teufelskreis, aus dem man schwer wieder herauskommt.

Schlussgedanken:
Es ist sehr wichtig, sich bewusst zu sein, dass nicht alle Angebote so gut sind, wie sie scheinen. Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich über mögliche Kosten im Klaren zu sein, bevor man einen Kredit oder eine Ratenzahlung vereinbart. So kann man vermeiden, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Beispiele:
Viele Kaufhäuser (z.B. Möbelhaus beim Kauf einer neuen Küche) erstellen bei Ratenvereinbarung automatisch ein Kreditkonto bei einer Bank. Dort werden Kreditzinsen verrechnet. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, passiert scheinbar nichts. Der Kunde wartet auf die 1. oder 2. Mahnung, diese kommt aber nie. Im Hintergrund passiert jedoch sehr wohl etwas: es wird keine Mahnung versendet, sondern es entstehen Verzugszinsen (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991716.html).  Somit bezahlt der Kunde laufend Zinsen, aber wird mit der Bezahlung der eigentlichen Kosten des Einkaufs nie rechtzeitig fertig. 

Beispiel 2: Zahnkorrekturen (VKI):
Ein Unternehnen bietet Zahnkorrekturen an, wobei transparente Zahnschienen verwendet werden. In der Vergangenheit hat das Unternehmen im TV mit „ab 33 € mtl*“ geworben, ein Sternchenhinweis mit dem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 10,28 Prozent und einem Gesamtpreis von 2.376 Euro war aber nur für zwei Sekunden und in wesentlich kleinerer Schrift eingeblendet.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erwirkte 2021 vor Gericht einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich, in dem sich das Unternehmen verpflichtete, diese Art der Werbung zu unterlassen. Trotzdem verstieß das Unternehmen mindestens 155-mal gegen diese Vereinbarung, wobei die vorgeschriebenen Preisangaben kaum wahrnehmbar waren. Eine Strafe von 77.500 Euro wurde rechtskräftig verhängt. (https://konsument.at/zahnspangen-aus-dem-internet) www.verbraucherrecht.at/DrSmile082023

Beispiel 3: Elektrofachgeschäft:

Ein Kunde hat bei einem Elektrofachgeschäft an der Kasse eine Plastikkarte erhalten mit dem Aufdruck „€5000,- Kredit!“, aber den Text nicht verstanden. Der Kunde hat geglaubt, 5000€ gewonnen zu haben und mit der Karte um viel Geld eingekauft. In Wahrheit hat der Kunde aber nicht gewonnen, sondern es wurde ein Kredit mit Zinsen aufgenommen und ein Kreditkonto eröffnet.

07.05.2024 Manfred Schütz
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